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Erbarmungslos.

Erbarmungslos lauert es im Bücherregal. Auf dass ich es wieder in die Hand nehme. Neu lese. Neu verstehe. Vielleicht überhaupt (erst) verstehe, nachfühlen kann.

Das Buch/Die Biographie über den Einzelgänger, der keinen Alkohol trank und nichts mit Drogen zu tun hatte und zum schlimmsten Verbrecher Luxemburgs wurde.

Nach all den sich überschlagenden Meldungen der letzten Tage und Wochen.

Wenn ich mit jedem Artikel, der jetzt über die brutalstmögliche Aufklärug der “Heimerziehung” auch nur wieder an die Zwischenüberschriften (Das Heim. Die Heime. Der Hieb. Die Hiebe. Die Prügelstrafe. Die Entwürdigung. Die Erniedrigung. Die Erziehung. Der Wahnsinn. ) denke …

(Auch wenn man selbst die L(H)iebe Gottes nur wenige Wochen in einem als BSW-Erholungsheim gedachten “Idyll” im bayerischen Marwang spüren durfte und den Begriff “Heimweh” noch jahrelang später falsch assoziierte und bisher “Verständnis” für die Ergebnisse der wahnsinnigen Erziehung zum Wahnsinn bereits zu ahnen glaubte… . Man konnte es nicht.

Schließlich konnte man selbst nicht nur aus der als “Kinder-Kur” gedachten, befristeten “Sommerfrische”, die eine Hölle war, nach Hause ins wohl behütete Elternhaus zurück, konnte seine Katharsis mit 19 selbst bei einem Wieder(be)such vor Ort des Wahninns mit Methode zu finden versuchen. (Bis jetzt, da alles wieder hoch kommt, inklusive Brech- und Würgereiz und beklemmender Atemnot, die einen noch nach Jahrzehnten an das Wiedernähern auf den letzten hundert Metern erinnert, nach damals bereits 14 Jahren.)

Man kann, man will es sich gar nicht vorstellen, was in einem vorgeht, der das heute hört und liest, der weder damals aus diesem Wahnsinn “aussteigen”konnte noch heute kann… .

Ein wichtiges Buch, das vielleicht erst jetzt, da man sich um die geschundenen Körper und Seelen von Kindern aus gut bürgerlichen Häusern kümmert, die Beachtung findet, die es lange schon verdiente.

(In einer zweiten Welle wird man sich ohnehin - auch wohl unter dem Einfluß des oskarnominierten Films “Das weiße Band” - auch um die Mißhandlungen durch freilaufende Geistliche (Pfarrer) kümmern, die auch ohne den Schutz durch Kloster- und/oder Heim-/Internatsmauern mehr als nur die “Hand Gottes” stellvertretend und atemlos spüren ließen … .

Auch im Trierer Raum.

Erbarmunsglos.

http://land.lu/html/dossiers/dossier_luxemburgensia/reisdorff_150701.html

http://www.stemm-vun-der-strooss.com/magazin/no16/page19.html

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Ziegen, die auf Männer starren…

Autor: moselstream | 09.03.2010 | Kommentieren |

Goldmarie und Pechmarie

Meine Göttin, was war das denn, gestern für eine spooky Veranstaltung in der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zum Internationalen Frauentag? Na wenn das die Hoffnung der Trierer Frauenbewegung ist, dann möchte man(n) bitte nicht wissen, wie der Teil aussieht, der sich Verzweiflung nennt.

Da versucht sich eine sich im Unruhestand befindende Sozialwissenschaftlerin mit einer Beschreibung der aktuellen Situation, die an keiner Stelle Stammtisch- und//oder Kaffekränzchenniveau überschreitet, und hält dies wie und mit Lieschen Müller bereits für eine Analyse. Die im Übrigen an keiner Stelle auch nur ansatzweise auch nur einen Hauch einer Erklärung für eine sinnvolle Verbindung ihrer Lese mit dem Titel “Goldmarie oder Pechmarie” - (Untertitel: “Auswirkungen der Finanzkrise auf Frauen”) erkennen ließ.

Immerhin erfuhr man(n) in einer Zwischenbemerkung, dass wohl Angela Merkel nach Ansicht von Frau Prof. Dr. eine Goldmarie sei.

Nun ja.

Obwohl versprochen: Lösungen sollten auch nicht angesprochen, ja angeboten werden.

Fehlanzeige? - Forderungen sind (noch) keine Lösungen.

Nun ja.

(Früher, als sich noch Männer damit beschäftigten, hatte ökonomische Analyse ja mal was mit Mathematik, wenigstens mit Rechnen, ja allerallermindestens mit Zahlen zu tun.)

Die feiste Drohung bzw. Einforderung von “Führungspositionen” in Politik und Wirtschaft ist ja inzwischen schon zur Gewohnheit geworden. Womit frau sich die allerdings angesichts des völlig monopolisierten in Frauenhand befindlichen Eriehungs- und Bildungsmonopols gezeigten Bildungs- und Erziehungsdesasters in Deutschland (PISA, ansteigende Jugendkrimininalität, -gewalt, insbesonder unter Mädchen, steigender Alkoholmissbrauch, insbessondere Mädchen, Fehlernährung, Zwangsstörungen, mit Ritalin ruhig und auf weiblich gestellte Jungs, die nicht mehr in der Lage sind MINT-Fächer zu studieren, höchste Rate an Privatinsolvenzen, überschuldete Privathaushalte, etc. etc.) verdient hätte (WERBUNG: “ich manage eine kleinen mittelständischen Betrieb.”) blieb und bleibt allerdings unerklärt.

Genauso unerklärt, wie die Tatsache, wer denn bitte schön in diesem resourcenarmen Land mit Ritalin vollgepumpten verblödeten und verblödenden Jungs und Laber- und Orchideenfächer studierenden Mädchen, die man in der Industrie  nun einmal weder für geführte noch führende Positionen benötigt, eben jene sich nicht selbst tragenden unproduktiven Jobs im tertiären und quartären Sektor erwirtschaften soll.

Der naive Hinweis auf Norwegen unterstrich allenfalls mal wieder, dass die großen Mädchen überhaupt nicht wissen wovon sie da überhaupt redeten. Der Witz wurde auch durch Wiedrholöung auch nicht besser. Immerhin ist Norwegen ein (eröl-)reiches Land, das soviel “Kohle” hat (u.a. in den Pensionsfonds, dass sie zeitweise gar nicht mehr wussten, was sie mit ihrem ganzen Geld außer Luxemburg noch fluten sollten. (Da kam man dann auf die Idee, den ohnehin viel glücklicheren Kühen in Norwegen Matratzen zu spendieren.

Womit wir eine nahtlose Überleitung zur Neudefinition von Kabarett gefunden hätten. Während die naive ökonomischen Ahnungslosigkeit (, die mit ihrer Märchenunkenntnis über Frau Holle konkurrierte und gewann!) und weiblichen Weitschweifigkeit der ehemaligen FES-Mitarbeiterin schon stellenweise wieder Laune machte und man sich manches Lachen nach innen wegdrücken musste, trat eine Erscheinung, die optisch mehfach an Angela Merkel in XLL (nicht XXL!) erinnerte, aus dem Schatten ihres Mannes, in dem sie sich gelegentlich zuviel sonnt, ans Rede-Pult um Polit-Kabarett als Blattablese neu zu definieren.

Glücklicherweise - wir wissen ja seit Anke Engelke, dass Frauen und Politik-Kabarett nicht funktioniert - hatte sie ja eine Vor(aus)lachererin mitgebracht und hinten hin gesetzt, damit wenigstens ihre Geschlechtsgenossinnen einen deutlichen Hinweis bekamen, wann sie denn gefälligst zu lachen hatten. (Und wo wir alle demnächst zu lachen haben werden, wenn die “Macht aus Osburg” ganz Deutschland damit verstrahlt und der Frauenbewegung nach 40, ach was 100 Jahren das Märchen vom Froschkönig (Das erste Märchen der bösen Männer, die das aufgeschriben haben, was Frauen ihnen erzählten.) endlich richtig (weibliche Gewalt in engen solzialen Beziehungen wird empfohlen: Männer oder Babies an die Wand klatschen, je nachdem wie frau das vielschichtige Märchen mit oder ohne Frauen-, Abtreibungs- und einfach-Alles außer Papst-Versteher Eugen Drewermann interpretiert) erklärt.

Nun ja.

Auch dieser unlustige Teil war ja bereits (so) erwartbar, schließlich hatte ja die  “Moderation” die unsägliche und unvermeidliche Beate Stoff übernommen, der man nur allzugerne ein “el” im Namen gönnt, übernommen. Apopos sich übernehmen:

Dieser Ausbund des (unfreiwiliggen) Humors hatte sich vorab (eine Zensur findet natürlich nicht statt!) telefonisch über den Osburger Brachialhumor der Spaßrakete briefen lassen.

Dabei stellt(e) sie selbst die größte Lachnummer da, wenn sie in ihrem männlichen Habitus ihre unmoderaten vor Männerhass triefenden Moderationen übernimmt (durcheinandergewirbelte Powerpointpräsentation nach “anfänglichen Schwierigkeiten dann am ENDE doch noch ganz gut hingekriegt”, gell?!!??)

Nun ja. Verkehrte Welt halt.

Die Trierer Region, ach was sagen und schreiben wir, Deutschland ist verloren.

Aber das wussten wir auch schon vorher.

Deswegen machen wir nächsten Montag auch wieder Qi-Gong und pflanzen dann auch wieder ein Apfelbäumchen, das irgendeine Goldmarie, die auch schön zu Ende backt (Ofen=Gebärmutter) dann wieder fleißig schütteln darf.

Und Pechmarie wird Kindergärtnerin, Grundschullehrein für die Kinder, die die anderen Pechmaries nicht richtig gebacken bekamen.

Geburtenrate: erwartet 2009 -5%

Ach Mädels…. .

Das Hin- und Hergespringe in der PPP hatte durchaus seinen asexuellen Reiz. Doch. Doch. Frauen und Technik …

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Und, Trierischer investigativer Volksfreund? Sind die Mannen der Trierer Peinlichkeiten-Pleiten-Pech-und Pannen-Polizei (fahrbare automatische Selbstschußanlagen [Belgier, Güterstraße...], hochnotpeinliche Präsenz (Überstunden abgerechnet?) im Broadway by “Shortcut to justice”, Ergebnislosigkeit Fall Tanja Gräff…) diesmal und da auch dabei? Würde uns nicht wundern?

Gleich doppelt interessant der Vorschlag des Innenministers (B.-W.) von Ende Februar (Was wußte er bereits damals???). Warum wollte er die sonst so große Datenbegehrlichkeit HIER auf die Provinz-CSI-Beamten begrenzen? Was befürchtete er? Das totale Chaos? Oder etwa Aufdeckungen von polizeilicher Beteiligungen en passant an kriminellen Aktionen, (”The big easy” in der deutschen Provinz - erinnert sei an den Bank-Überfall eines Trierer Spezialeinheit-Polizisten mit Dienstwaffe und Dienstnummernschilder-Bausatz in Trierweiler, allerdings im Kurzurlaub …) wenn man einmal die DNA-Spuren ALLER Polizeibeamten hätte???? (Wie heißt es doch sonst immer: Wer nichts auf dem Kerbholz hat, nuss sich ja keine Sorgen machen…. Also, warum nicht die DNA aller Beamten???)

Die Sache bleibt spannend. Also, TV: Ist Trier dabei?

Minister plant DNA-Datei für Polizisten

BILD - ‎28.02.2010‎
Nach den Pannen um das „Phantom von Heilbronn“ will Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) Konsequenzen für die Ermittlungsarbeit ziehen.

Innenminister - Baden-Württemberg will Konsequenzen aus «Phantom»-Panne ziehen

Falsche DNA-Proben ”Phantom”-Panne kein Einzelfall

sueddeutsche.de - ‎Vor 2 Stunden‎
Falsches DNA-Material führt die Polizei offenbar häufiger in die Irre als bislang bekannt - nicht nur beim Fall des “Phantoms von Heilbronn“.

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So ein Käs, Mann!

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Pressemitteilung Nr. 13/2010

Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar

Einem PKW-Fahrer, der sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt hat, ist die Fahrerlaubnis auch dann zu entziehen, wenn ihm eine Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen wurde. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Antragsteller nahm mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, obwohl er unter dem Einfluss von Cannabis stand. Dies ergab eine Blutprobe, die ohne richterliche Anordnung vorgenommen wurde. Daraufhin entzog die Straßenverkehrsbehörde ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Den gegen den Sofortvollzug gestellten Eilantrag lehnte bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Blutproben, welche ohne richterliche Anordnung entnommen worden seien, könnten - anders als möglicherweise im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - im behördlichen Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet werden. Denn beide Verfahren dienten unterschiedlichen Zwecken: Im Strafprozess werde nachträglich kriminelles Unrecht geahndet. Demgegenüber diene die Entziehung der Fahrerlaubnis der vorsorglichen Abwehr von Gefahren, die anderen Verkehrsteilnehmern durch nachweislich ungeeignete Fahrzeugführer drohten. Dieser Gefahr müsse auch dann begegnet werden, wenn das Ergebnis der Blutprobe nicht auf einer richterlichen Anordnung beruhe.

Beschluss vom 29. Januar 2010, Aktenzeichen: 10 B 11226/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

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Originaltext einschließlich aller Tippfehler der staatsanwaltlichen Pressemitteilung (laaaaaaaaaaaangsam, gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz langsam arbeiten! - Genauigkeit geht VOR Schnelligkeit:

Bar oder nicht bar - das ist hier die Frage? Wahr oder nicht natürlich auch.

Ermittlungskomplex gegen den ehemaligen Geschäftsführer der CDU-Fraktion

Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Herbert Jullien wegen Untreue im Zusammenhang mit einem angeblichen Barbesuch in Berlin

Im Rahmen des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens hatte der ehemalige Geschäftsführer der CDU-Fraktion Hebgen angegeben, er habe eine Rechnung über 2.900 Euro aus Anlass eines Besuch des Berliner Nachtclubs „Rascona” auf Vorschlag des ihn begleitenden damaligen parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion Herbert Jullien mit der Kreditkarte der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz bezahlt.

Der Beschuldigte Julien [sic!] hat den in Rede stehenden Barbesuch bestritten.  Auch die Vernehmungen weiteren von Markus Hebgen benannten Zeugen [Grammatik!], die nach dessen Angabe mit ihm und dem Beschuldigten zwar die Bar zwar [nec bis in idem! zweimal ? zwar] besucht, aber von dem Vorschlag, mit der Fraktionskreditkarte zu bezahlen, keine Kenntnis hatten, führten  zu keinem Tatnachweis. Sämtliche [Häh?] Zeugen bekundeten ebenfalls, die Bar „Rascona” nicht besucht zu haben.

Auch der Abgeordnete Billen, der Presseberichten zufolge über Informationen zu dem Barbesuch verfügt haben soll, hat angegeben, keine sachdienlichen Angaben machen [...sic!] können.

Das Verfahren war daher einzustellen,
da allein mit der Aussage von Markus Hegben [sic!] ein Tatnachweis gegen Herbert Jullien nicht zu führenist [sic!].

Staatsanwaltschaft Mainz

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Wochen alt aber heute Morgen mal wieder zusätzlich verkürzt und damit sinnentstellend im TV.  Es wäre also Zeit genug gewesen, sich das Urteil in seiner vollen Schönheit zu Gemüte zu führen.

Auf die Idee da einen Prozess nach dem AGG anzustrengen, muss man erst mal kommen. Der Mann war zu Prozessbeginn 29 (neunundzwanzig !!!!) Jahre in Deutschland bei der Arbeitgeberin beschäftigt … . Die Zeit und das eigene Geld hätte er wohl besser in weitere Deutschstunden gesteckt.

“Der 1948 geborene Kläger war seit 1978 als Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin beschäftigt, einem Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie mit ca. 300 Arbeitnehmern. Er ist in Spanien geboren und dort zur Schule gegangen. Nach einer vom Kläger unterzeichneten Stellenbeschreibung aus dem Jahr 2001 zählte zu den Anforderungen die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Kläger absolvierte im September 2003 auf Kosten der Arbeitgeberin während der Arbeitszeit einen Deutschkurs. Mehrere ihm empfohlene Folgekurse lehnte er ab. Seit März 2004 ist die Arbeitgeberin nach den entsprechenden Qualitätsnormen zertifiziert. In der Folgezeit wurde bei mehreren internen Audits festgestellt, dass der Kläger Arbeits- und Prüfanweisungen nicht lesen konnte. Im September 2005 forderte die Arbeitgeberin ihn auf, Maßnahmen zur Verbesserung seiner Deutschkenntnisse zu ergreifen. Eine weitere Aufforderung im Februar 2006 verband die Arbeitgeberin mit dem Hinweis, er müsse mit einer Kündigung rechnen, wenn er die Kenntnisse nicht nachweisen könne. Nach einem Audit von April 2007 war der Kläger weiterhin nicht in der Lage, die Vorgaben einzuhalten. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats zum 31. Dezember 2007.”

Im Volltext:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14078&pos=8&anz=18

Pressemitteilung Nr. 10/10

Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber verfolgt ein im Sinne des Gesetzes legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn er - zB aus Gründen der Qualitätssicherung - schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.

Der 1948 geborene Kläger war seit 1978 als Produktionshelfer bei der Arbeitgeberin beschäftigt, einem Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie mit ca. 300 Arbeitnehmern. Er ist in Spanien geboren und dort zur Schule gegangen. Nach einer vom Kläger unterzeichneten Stellenbeschreibung aus dem Jahr 2001 zählte zu den Anforderungen die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Der Kläger absolvierte im September 2003 auf Kosten der Arbeitgeberin während der Arbeitszeit einen Deutschkurs. Mehrere ihm empfohlene Folgekurse lehnte er ab. Seit März 2004 ist die Arbeitgeberin nach den entsprechenden Qualitätsnormen zertifiziert. In der Folgezeit wurde bei mehreren internen Audits festgestellt, dass der Kläger Arbeits- und Prüfanweisungen nicht lesen konnte. Im September 2005 forderte die Arbeitgeberin ihn auf, Maßnahmen zur Verbesserung seiner Deutschkenntnisse zu ergreifen. Eine weitere Aufforderung im Februar 2006 verband die Arbeitgeberin mit dem Hinweis, er müsse mit einer Kündigung rechnen, wenn er die Kenntnisse nicht nachweisen könne. Nach einem Audit von April 2007 war der Kläger weiterhin nicht in der Lage, die Vorgaben einzuhalten. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung des Betriebsrats zum 31. Dezember 2007.

Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die hiergegen erhobene Klage - anders als das Landesarbeitsgericht - abgewiesen. Die Kündigung verstößt nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Der Arbeitgeberin war es nicht verwehrt, vom Kläger ausreichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache zu verlangen. Sie hatte ihm ausreichend Gelegenheit zum notwendigen Spracherwerb gegeben.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17. Juli 2008 - 16 Sa 544/08 -

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Kain und Abel in der Eifel?

“Staatsanwaltschaft Trier
Fund eines schwerverletzten Mannes auf der L 4 zwischen Neuerburg und Sinspelt am 17.02.2010

Amtsgericht Trier erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl gegen den Bruder wegen versuchten Totschlages

Nach den von der Kriminaldirektion Trier bisher durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich:
Am Montag, dem 15.02.2010, brachen der Beschuldigte, ein 37-jähriger polnischer Staatsangehöriger, sein jüngerer Bruder und ein weiterer polnischer Staatsbürger von ihrem Heimatort in Polen nach Deutschland auf, um hier gebrauchte Ersatzteile für Fahrzeuge einzukaufen. Am Abend des 17.02.2010 entwendete der Bruder des Beschuldigten einen in der Toilette des Friedhofsgebäudes in Neuerburg angebrachten Durchlauferhitzer. Deswegen gerieten die alkoholisierten Brüder in Streit, in dessen Verlauf der Jüngere aus dem mit einer Geschwindigkeit von zirka 80 bis 100 km/h fahrenden Pkw sprang. Hierbei zog er sich schwerste Verletzungen zu, an denen er am 18.02.2010 in einem Krankenhaus verstarb.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte erkannt hatte, dass sich sein Bruder durch den Sturz aus dem fahrenden Fahrzeug schwere Verletzungen zugezogen hatte, an denen er ohne ärztliche Hilfe versterben würde, zumal er bei Kälte und Dunkelheit hilflos – teilweise auf der Straße liegend – zurückblieb. Dennoch setzten er und sein Begleiter zunächst die Fahrt fort. Sie entschlossen sich erst nach einer gewissen Zeit und nachdem sie das Diebesgut entsorgt hatten, zur Umkehr. Auf dem Rückweg sahen der Beschuldigte und sein Begleiter, der das Fahrzeug führte, das Opfer hilflos auf der Straße liegen. Sie hielten jedoch erneut nicht an, sondern passierten nur langsam die Unfallstelle, ohne Hilfe zu leisten. Sie gaben lediglich mehreren entgegenkommenden Fahrzeugen Zeichen mit der Lichthupe, in der Hoffnung, dass jemand anhalten und Hilfe leisten würde.

Der Bruder des Beschuldigten hatte durch den Sturz aus dem Fahrzeug schwere Kopfverletzungen erlitten, die auch dann tödlich verlaufen wären, wenn der Beschuldigte, wozu er als Bruder verpflichtet gewesen wäre, sofort ärztliche Hilfe herbeigerufen hätte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier hat das Amtsgericht Trier am 26.02.2010 aufgrund dieses Sachverhalts wegen des dringenden Verdachtes des versuchten Totschlages durch Unterlassen gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den Fahrer des Fahrzeuges, der sich zurzeit in Polen aufhält, ebenfalls ein Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung, eingeleitet.

gez. ( Dr. Brauer )
Leitender Oberstaatsanwalt

Staatsanwaltschaft Trier”

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TV-Titelstory am Mittwoch (24 02 2010): “Googles “Auge” weiter in der Kritik - Suchmaschinengigant weist Datenschutz-Bedenken an “Street View” zurück” und Samsatg/Sonntag Titelstory “Harter Winter kostet die Kommunen Millionen Euro” bzw. “Löcher in den Straßen, Löcher in den Kassen - Schneereicher und frostiger Winter kommt Stadt Trier teuer zu stehen. (Sa/So Seite 10 - Trier/Lokales)

Nach diesem harten Winter mit Schlaglöchern russischen Ausmaßes und städtischen Haushaltslöchern, die für die Zukunft nichts Gutes ahnen lassen - jedenfalls kleine beschleunigte Ausbesserung oder gar Kernsanierung der Straßen, die nur noch mit Quad, Hummer oder Allradern befahren werden können. (Wobei auf Jahre nicht mehr mit massenhafter Bestellung eben dieser Typen in Deutschland/Trier wegen der gerade im Zuge der Abwrackprämie neu angeschafften Dacias nicht mehr zu rechnen sein wird.) Sollten die Städte (und nicht nur Trier) auch ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung nutzen und sich nicht durch a “Street Car named detraction/mud-slinging” weltweit an den Internet-Pranger stellen zu lassen. Schließlich würde eine nicht weniger dreidimensionale Aufnahme des Straßenzustandes auch den Wiederverkaufs- und Wiedervermietungswert von Häusern und Wohnungen drastisch senken. Zudem könnte Google ja auch nicht gezwungen werden, nach dem “Refresh” der Straße mit seiner “Street View”-Cam-Car nochmals “drüberzufahren, damit die eventuell längst überholten schlaglochverwackelten Bilder nach Jahren(?) aus dem Netz kommen….

Es wird Zeit, dass sich das Bauverwaltungsamt/Tiefbauamt auch um die Fragen des “städtischen Online-Reputation-Managements” kümmert. Auch für die potentiellen Touristen würde der Unterschied zwischen Postkartenidylle der Unesco-Weltkulturerbe-Hochbauten und via Internet vorgechecktem Trier-Street-View wohl auch irgendwann zu groß.

“Wir werden sehen,” sagte der Zen Meister.

Beta-Preview handmade/selbstgemacht:

Trierer Löcher?

Einzeln, geschnitten oder am Stück:

bereits hier.

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Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Die Klägerin ist seit 1994 bei der Beklagten, einem Zeitungsverlag, als Redakteurin beschäftigt. Sie war zuletzt in der Redaktion Reise/Stil tätig. Im Arbeitsvertrag haben die Parteien ua. geregelt:

„Der Verlag behält sich vor, dem Redakteur andere redaktionelle oder journalistische Aufgaben, auch an anderen Orten und bei anderen Objekten zu übertragen, wenn es dem Verlag erforderlich erscheint und für den Redakteur zumutbar ist …“

Die Beklagte versetzte die Klägerin mit Wirkung vom 19. Juni 2007 in die neu gebildete Service- und Entwicklungsredaktion. Dort sollte die Klägerin mit zwei weiteren Redakteurinnen und einem Teamleiter ua. eine Gesundheitsbeilage entwickeln. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, dass die ausgesprochene Versetzung unwirksam ist. Sie verlangt außerdem Beschäftigung in der Redaktion Reise/Stil.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten blieb vor dem Neunten Senat ohne Erfolg. Nach dem Arbeitsvertrag ist die Beklagte nur berechtigt, der Klägerin eine Redakteurstätigkeit bei anderen Objekten/Produkten zu übertragen. Es gehört nicht zum Berufsbild des Redakteurs, nur neue Produkte zu entwickeln, ohne noch zur Veröffentlichung bestimmte Beiträge zu erarbeiten. Zudem übertrug die Beklagte der Klägerin keine anderen Produkte, sondern entzog ihr ausschließlich die bisher bearbeiteten Produkte.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2008 - 22 Sa 2174/07

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Es war ja nur eine Frage der Zeit, wann nach den Urteilen zu Lehrer- und Professorenberwertungsporten auch auf die Ärzte- und Anwälteschaft übergreift. Zwar ist Spick-Mich! - dankenswerter Hinweis von stud. iur. Markus Malkus - noch im Anfangsstadium.

Das dürfte sich allerdings schnell ändern, wenn die ersten auf die Idee kommen, studentische Hilfskräfte, Praktikanten oder gleich billige und willige Inder zum Klicken und Hochraten zu beschäftigen.

In der BETA ist auch noch Scoocs für Anwälte. Das scheint allerdings einen textbasierten Algoritmus zu haben, was die ganze Sache für Inder (im Moment noch) etwas schwieriger macht. Außerdem ist es einfach lustiger und rätselhafter (Wieso hat TING einen so großen Vorsprung?)

Charts gibt`s auch ….>>>>>>>>>>>>>>>>>

Kostprobe?

Nur mal ein Beispiel für eine Trierer FAChanwältin, die sich schon so manchen Klopper erlaubt hat (siehe 9 UF 118 08 OLG Koblenz, mit dem sie es mit ihrer formalen und materiellen Recht-Unkenntnis z.B. über Selbstvertretungsrecht des Vaters vor dem OLG sogar um Vatertag letzten Jahres bis in SPIEGELonline geschafft hat.) .

Irmgard Jacoby mischt bei den Aspekten ‘Negativer Kontext‘ und ‘Allgemein‘ im Verfolgerfeld der Rangliste ‘Rechtsanwälte Trier‘ mit und zwar auf einem aussichtsreichen 10 und 10. Platz. Irmgard Jacoby rangiert bei den Aspekten ‘Positiver Kontext‘ aktuell in der Abschlußgruppe der Rangliste ‘Rechtsanwälte Trier‘ auf einem unbefriedigenden 85. Platz.
Gewichte:

Die Gewichte für die einzelnen Aspekte der Rangliste sind wie folgt verteilt:
Positiver Kontext 33%, Negativer Kontext 33%, Allgemein 34%.
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